

Gutes muss nicht teuer sein!
Mit dem Stromtarif absolutNATUR, der zu 100 Prozent umweltschonend durch Wasserkraft erzeugt wird,
setzen Sie ein Zeichen. Ein Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen.
Dabei profitieren Sie von attraktiven Konditionen und einer Preisgarantie während der
gesamten Laufzeit Ihres Vertrages.
Strom aus 100% Wasserkraft
Sauberer Strom zu attraktiven Konditionen
Kein "Öko-Aufpreis" gegenüber konventionell erzeugter Energie
Preisgarantie für 24 Monate*
* Die Preisgarantie gilt nur für den Energiepreis. Sie gilt nicht für die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe.
Die Preisgarantie gilt ferner nicht für Steuern und Abgaben, die durch gesetzliche Vorgaben verursacht werden.
Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihren Energieversorger zu wechseln? Das ist eine gute Idee. Die wichtigsten Fragen rund um die Energieversorgung haben wir hier für Sie zusammengestellt. Unsere Energiereferenten beraten Sie darüberhinaus gerne persönlich und individuell abgestimmt auf Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen.
Der Anbieterwechsel ist einfach, unkompliziert und für Sie kostenfrei. Nachdem Sie sich für absolutNATUR entschieden haben, übernehmen wir alle Formalitäten: die Kündigung des bisherigen Lieferanten und die Anmeldung beim zuständigen Stromnetzbetreiber.
Übrigens: Keine Angst vor dem Anbieterwechsel! Bei einem Wechsel Ihres Anbieters besteht kein Risiko einer Versorgungsunterbrechung. Seitens der Versorger besteht eine gesetzliche Versorgungspflicht, die für jeden Kunden gilt. Die Versorgungssicherheit ist durch diese gesetzliche Rahmenbedingung garantiert.
Wie schnell kann ich wechseln?
Die Umstellung dauert im Regelfall drei bis sechs Wochen und ist abhängig von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Stromlieferanten. Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.
Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel informieren?
Wenn Sie selbst Vertragspartei Ihres aktuellen Versorgers sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Falle eines Wechsels nicht zu informieren.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen und besteht im Wesentlichen aus drei Kostenblöcken (weiterführende Informationen finden Sie auf www.bundesnetzagentur.de) :
Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
Mehr als 50% des Strompreises besteht aus Steuern, Abgaben und Umlagen, die jährlich angepasst werden. Diese Kosten werden von allen Stromkunden über den Strompreis getragen.
Strombeschaffung und Vertrieb
Rund ein Fünftel der Kosten des Strompreises entfallen auf den Stromversorger, im Einzelnen handelt es sich um die Kosten für den Stromeinkauf, für die Verwaltung und für den Vertrieb.
Netzentgelte
Für die Nutzung der Stromnetze, also den Transport und die Verteilung von Energie, erheben die Netzbetreiber die für alle Stromvertriebe geltenden Netzentgelte. Diese haben am Strompreis einen Anteil von fast 25%.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Die Netznutzungsentgelte sind die Entgelte des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers (z.B. Erdgas- oder Stromnetz) für den Transport und die Verteilung der entsprechenden Energie.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.
Was ist die Abschlagzahlung?
Die Abschlagszahlung ist eine Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und wird mit der Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Der Energieversorger
Der Energieversorger übernimmt die Belieferung an Sie und die kaufmännische Abwicklung. Der Energieversorger für Ihren Tarif absolutNATUR sind die Stadtwerke Pforzheim.
Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist der Energieversorger, der jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert (EnWG, §36). Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen. Der Grundversorger springt immer ein, so dass es Ihnen nie passieren kann, dass Sie ohne Strom dastehen.
Was ein Netzbetreiber?
Netzbetreiber unterhalten eigene Netze, die von den Energieversorgern genutzt werden. Die Netzbetreiber erhalten eine Vergütung für die Bereitstellung dieser Netze und sind Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Als Kunde nutzen Sie also deren Netze und zahlen hierfür das so genannte Netznutzungsentgelt. Dieses wird durch den jeweiligen Energieversorger direkt beim Kunden erhoben und an die Netzbetreiber gezahlt.
Ökostrom ist bereits heute ein wichtiger Teil im Energiemix.
Energie, die aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird - wie beispielsweise Wasserkraft - wird als Ökostrom bezeichnet.
Regenerative Energien haben den Vorteil, dass sie in ihrer natürlichen Form nahezu unbegrenzt verfügbar sind.
Stromlieferverträge im Tarif absolutNATUR kommen mit der Neckermann Strom AG zustande.
Der Tarif absolutNATUR wird über die TeleSon Vertriebs GmbH vertrieben, ein Tochterunternehmen der Münchner Teleson AG. TeleSon ist Marktführer in Deutschland bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen im Direktvertrieb. Mit Hilfe der TeleSon Energiereferenten, die für uns tätig sind, sparen schon 2 Millionen Verbraucher Monat für Monat Geld, da sie ihren Strom- oder Gasanbieter gewechselt haben.